Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Friedrichshafen ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website audioguide.friedrichshafen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Nicht barrierefrei ist:
- Karteneinbindung von Google Maps und Open Street Map:
Die Karteneinbindungen sind nicht barrierefrei bedienbar. Wir erarbeiten derzeit eine barrierefreie Alternative zur Darstellung der in den Karten verzeichneten Adressdaten, die teilweise bereits verfügbar ist.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.04.2021 erstellt. Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.01.2024 überprüft.
Feedback zur Barrierefreiheit und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Bitte teilen Sie uns diese mit und nutzen Sie dafür unser Kontaktformular. Bitte beschreiben Sie im Kommentarfeld die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Stadt Friedrichshafen
Kommunikation und Medien
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-0
Schlichtungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Friedrichshafen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie weiter oben in dieser Erklärung unter „Feedback zur Barrierefreiheit und Kontakt“.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
www.barrierefreiheit-bw.de
Oder Sie wenden sich an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. +49 711 279-3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bodenseekreis können Sie wie folgt erreichen:
Behindertenbeauftragte Dorothea Horn
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204-5087
dorothea.horn@bodenseekreis.de
https://www.bodenseekreis.de/de/soziales-gesundheit/behinderung/behindertenbeauftragte/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.